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Ups! Das kann so nicht bleiben, dreh mich schnell wieder um!
Nicht nur für ein schönes Lächeln brauchen wir unseren Kiefer - er spielt auch eine wichtige Rolle beim Essen, Sprechen und sogar bei der Atmung. Umso schwieriger ist es, wenn die Zähne verschoben sind und der Kiefer Fehlstellungen aufweist. Hier leisten Kieferorthopäden einen wichtigen Beitrag zur Gesundheit und zum Wohlbefinden. Weil kieferorthopädische Behandlungen aber meist teuer sind, geben wir Ihnen einen Überblick über die Kosten, den Ablauf und die Zuschüsse von gesetzlichen sowie privaten Versicherungen.
Eine kieferorthopädische Behandlung kann schnell teuer werden. Um Ihnen einen Überblick über die Kosten bei Kieferorthopäde und Zahnarzt zu geben, haben wir einige Beispiele herausgesucht:
Bei einem Lingualretainer handelt es sich um einen dünnen Draht, der an der Zahninnenseite befestigt wird und verhindern soll, dass die Zähne sich in ihre Ausgangslage zurückbegeben.
Eine Zahnspange ist eine feste oder herausnehmbare Apparatur, die zur Korrektur von Zahnfehlstellungen eingesetzt wird.
Aligner sind transparente Zahnschienen, die für kosmetische oder leichte Zahnkorrekturen eingesetzt werden.
Die Invisalign-Therapie setzt ebenfalls auf transparente Zahnschienen, jedoch können diese im Gegensatz zu den Alignern auch für ausgeprägte Zahnfehlstellungen eingesetzt werden.
Eine Multibandapparatur wird bei ausgeprägten Zahnfehlstellungen eingesetzt. Die festsitzende Zahnspange bewegt die Zähne inklusive ihrer Zahnwurzel.
Eine Zahnspangenentfernung kostet Sie 100 bis 400 EUR.
Kieferorthopädische Behandlungen sind zwar meist für das Wohlbefinden gewinnbringend, können die Geldbörse jedoch stark belasten. Selbst wenn die gesetzliche Krankenkasse einen Zuschuss bewilligt, bleiben Patienten häufig auf hohen Eigenanteilen sitzen. Die gängigste Kieferorthopädie-Behandlung ist dabei die klassische Zahnspange.
Sowohl Kinder als auch Erwachsene können kieferorthopädische Leistungen benötigen. Je nach Behandlung, Schweregrad der Fehlstellung und Anwendungs-Variante können die Preise dafür stark variieren. In den meisten Fällen bezahlt die gesetzliche Krankenversicherung Zuschüsse und die Betroffenen müssen einen Eigenanteil selbst entrichten. Bei gewissen Leistungen hat der Patient die Zusatzkosten sogar gänzlich allein zu tragen.
Jede kieferorthopädische Behandlung beginnt mit einem Beratungstermin. Dabei wird entschieden, ob und welche kieferorthopädische Behandlung sinnvoll ist. Um das beurteilen zu können, erfolgen Untersuchungen und eine Analyse der Gebisssituation. Nach der Diagnosestellung werden Behandlungsplan und Kostenaufstellung erstellt und an die zuständige Krankenkasse geschickt. Erst, wenn diese die Kostenübernahme bestätigt, können Sie den ersten Behandlungstermin vereinbaren. Es folgen regelmäßige Kontrolltermine, bis die Behandlung abgeschlossen ist.
Ja, Sie können jederzeit einen Kieferorthopäden Ihrer Wahl aufsuchen, eine Überweisung ist nicht notwendig. Allerdings sollten Sie den Arzt nicht während einer Behandlung, die von der gesetzlichen Krankenversicherung genehmigt wurde, wechseln.
Die Eigenanteile werden von den gesetzlichen Versicherungen erst nach erfolgreich abgeschlossener Behandlung zurückerstattet. Bricht der Versicherte die kieferorthopädische Behandlung ab, muss er den Eigenanteil selbst tragen. Der Patient ist außerdem zur Mitwirkung verpflichtet. So kann auch der Zahnarzt die Krankenkasse darüber informieren, dass die Behandlung aufgrund fehlender Mitwirkung des Patienten voraussichtlich nicht erfolgreich sein wird und dem Patienten kündigen.
Damit wir Sie optimal beraten können, haben Sie für Rückfragen folgende Optionen: