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Ein gemeinsames Kind ist der Wunsch vieler Paare oder auch Alleinstehender und gehört für viele zur Lebensplanung dazu. Doch ein Kind kostet auch eine Menge Geld. Aber wie viel Geld ist es genau? Mit welchen Ausgaben müssen Eltern vor der Geburt und bis zum 18. Lebensjahr des Kindes rechnen? Antworten zu Ihren Fragen finden Sie im Folgenden.
Ob Windeln, Kleidung, Nahrungsmittel, Kinderbetreuung, Schule oder Hobbys - die Ausgaben von Eltern für Ihren Nachwuchs sind vielfältig. Das Statistische Bundesamt (Destatis) teilt mit, dass die Ausgaben für ein Kind von Eltern, die gemeinsam für das Kind sorgen, etwa 21 % der gesamten Konsumausgaben des Haushalts im Jahr 2018 ausmachen. Dabei geht man von etwa 3.593 EUR monatlich aus. Alleinerziehende wandten 35 % ihrer Konsumausgaben für den Nachwuchs auf - insgesamt jedoch weniger Geld bei weniger Einkommen.
Familien mit Kindern stehen verschiedene Leistungen zu, um sie finanziell zu entlasten und zu unterstützen. Verschaffen Sie sich einen Überblick darüber, welche staatlichen Hilfen für Sie und Ihre Familie in Frage kommen.
Kosten für Kinder hängen von verschiedenen Faktoren ab. Wie Sie Ihre Familien-Finanzen im Blick behalten und wo Sie am besten sparen können, erfahren Sie im Folgenden.
Zu den größten Kostenfaktoren bei Babys und Kleinkindern zählen die Windeln. Eltern sollten ca. 30-50 EUR monatlich für Einwegwindeln einplanen. Hinzu kommen die Kosten für die Kinderbetreuung. Hier zahlen Eltern durchschnittlich etwa 1.300 EUR im Jahr.
Wohnkosten, Nahrung und Kleidung sind zudem hohe Kostenfaktoren. Auch Schulmaterialien, Taschengeld, Handyverträge und Kosten für Kultur und Unterhaltung spielen eine Rolle. Diese müssen sowohl bei jüngeren als auch bei älteren Kindern berücksichtigt werden.
In der Regel gilt: Je älter das Kind wird, desto höher sind die monatlichen Ausgaben der Eltern.
Ein Studium mit Kind gestaltet sich aus finanzieller Sicht als besonders schwierig. Schwangere Studentinnen können ab der 13. Schwangerschaftswoche beim zuständigen Jobcenter einen Antrag auf schwangerschaftsbedingten Mehrbedarf für Medikamente und Lebensmittel stellen (§ 21 Abs. 2 SGB II). Hierfür muss ein kompletter Arbeitslosengeld-II-Antrag ausgefüllt werden - es ist allerdings ratsam, ein gesondertes Schreiben hinzuzufügen, in dem ausdrücklich ausschließlich der Mehrbedarf beantragt wird. Denn Studierende haben in der Regel keinen Anspruch auf ALG II.
Ebenso können schwangere Studierende einmalige Leistungen beantragen. Diese sind beispielsweise Umstandskleidung, eine Babyerstausstattung oder ein Kinderwagen und ein Kinderbett.
Kindergeld können studierende Eltern nicht nur für das entsprechende Kind, sondern auch für sich selbst beanspruchen, sofern sie noch keine 25 Jahre alt sind. Familien mit geringem Einkommen können zusätzlich zum Kinderbetreuungsgeld auch einen Kinderzuschlag beantragen. Dieser wird auf das Kindergeld angerechnet. Auch haben Studierende nach der Geburt eines Kindes Anspruch auf Elterngeld. Studierende, die bereits BAföG beziehen, sollten darauf achten, das Studium nicht länger als drei Monate zu unterbrechen, da man ansonsten in der Regel keinen Anspruch mehr auf BAföG hat.
Wenn die Familie wächst, wächst auch der Bedarf an Versicherungen. Es ist ratsam, Versicherungen für Kinder abzuschließen, beispielsweise die Unfallversicherung oder die Kinderinvaliditätsversicherung (KISS) der Barmenia.
Mit der ambulanten Zusatzversicherung "Mehr Gesundheit" von der Barmenia können Sie das volle Leistungsspektrum von moderner Medizin, Naturheilverfahren und Vorsorgeuntersuchungen ausschöpfen.
Planen Sie einen Urlaub mit Kindern oder suchen Sie nach idealen Versicherungen für das Auslandssemester Ihres Kindes, informieren Sie sich hierzu gerne in unseren Ratgebern.
Je älter die Kinder werden, desto mehr Geld wird in der Regel für sie ausgegeben. Laut Statistischem Bundesamt sind es etwa 148.000 EUR, die eine Familie für ein Kind bis zum 18. Geburtstag ausgibt. Im Folgenden finden Sie Tipps, wie und wo Sie beim Großziehen der Kinder sparen können.
Damit wir Sie optimal beraten können, haben Sie für Rückfragen folgende Optionen: