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Ups! Das kann so nicht bleiben, dreh mich schnell wieder um!
Ob getrennt, geschieden oder verwitwet - plötzlich alleinerziehend zu sein und alles unter einen Hut zu bringen ist nicht einfach. Wie Sie es trotzdem schaffen können, finden Sie hier in unserem Ratgeber. Neben einer großen Vielfalt an Tipps, Hinweisen und Ratschlägen rund um das Thema "Alleinerziehend" erfahren Sie auch, welche Versicherungen wichtig für Sie sein können.
Eine zentrale Frage bei einer Trennung oder Scheidung ist: Bei wem leben zukünftig die Kinder beziehungsweise wer bekommt das Sorgerecht? Gab es während der Ehe oder der Beziehung das gemeinsame Sorgerecht, so ist das in der Regel nach einer Trennung oder Scheidung genauso. Alle wichtigen Angelegenheiten müssen weiterhin gemeinsam entschieden werden. Das Kind bleibt jedoch nicht automatisch bei dem Elternteil wohnen, der zum Beispiel das bisherige Eigenheim behält. Aktuell gibt es folgende gängige Betreuungsmodelle:
Beim Residenzmodell lebt das Kind überwiegend bei einem der beiden Elternteile. Der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, wird dabei zum Beispiel an den Wochenenden oder in den Ferien besucht.
Bei diesem Modell lebt das Kind im Wechsel zu je 50 % der Zeit bei jeweils einem Elternteil. So kann das Kind gleich viel Zeit mit beiden Elternteilen verbringen.
Beim Nestmodell wechseln nicht die Kinder den Wohnort, sondern die Eltern. Das Kind wohnt immer in der gleichen Wohnung oder dem gleichen Haus und im Wechsel ziehen beide Elternteile zur Betreuung ein.
Können sich die Eltern nicht einigen, kann das Familiengericht entscheiden, was das Beste für das Kindeswohl ist. Dies gilt für Einzelfragen, aber auch für die Entziehung des gemeinsamen Sorgerechts. Der nicht betreuende Elternteil hat dabei nicht nur Anspruch auf den Umgang mit dem Kind, sondern auch die gesetzliche Pflicht, Umgang mit dem Kind zu pflegen. Dies dient natürlich vorwiegend dem Kindeswohl.
Alleinerziehend, aber nicht allein! Es gibt Hilfen für alleinerziehende Eltern.
Als alleinerziehendes Elternteil sorgen Sie täglich für Ihre Familie. Da sollte das Thema Zusatzversicherungen nicht außer Acht gelassen werden. Jede Familie hat ihre eigenen Bedürfnisse. Deshalb sollte immer individuell entschieden werden, welche Absicherung für Ihr Kind am besten ist. Um es Ihnen leichter zu machen, haben wir Pakete mit Kombinationen von Produkten zusammengestellt, die bei Versicherungen für Kinder sinnvoll sein können. Sie haben natürlich auch die Möglichkeit, selbst Pakete zusammenzustellen.
Grundsätzlich bleibt es bei einer Scheidung von verheirateten Eltern beim gemeinsamen Sorgerecht. Dies gilt auch für die Trennung bei unverheirateten Eltern, die das gemeinsame Sorgerecht haben. Das Familiengericht entscheidet nur dann über das alleinige Sorgerecht, wenn ein oder beide Elternteile dies ausdrücklich beantragen. Vorrang hat dabei immer das Kindeswohl. Dabei werden Kinder über 14 in jedem Fall angehört und beeinflussen möglicherweise auch die Entscheidung des Gerichts.
Erziehen Sie Ihr Kind oder Ihre Kinder ohne Partner und wohnen diese bei Ihnen, steht Ihnen ein spezieller Entlastungsbetrag zu. Dieser Steuerfreibetrag senkt Ihre Steuerbelastung. Damit der Entlastungsbetrag bereits bei der Lohnsteuer berücksichtigt wird, müssen Sie beim Finanzamt den Steuerklassenwechsel in die Lohnsteuerklasse II beantragen.
Des Weiteren haben Sie ein Recht auf die Hälfte des Kinderfreibetrags und die Hälfte des Freibetrags. In manchen Fällen können Sie auch den ganzen Kinderfreibetrag und Freibetrag beantragen.
Kinder an einen neuen Partner oder neue Partnerin heranzuführen, kann eine echte Herausforderung sein. Je länger Sie bereits alleinerziehend sind, desto schwieriger kann es auch sein, dass das Kind die neue Partnerschaft akzeptiert. Ein Erfolgsrezept für alle gibt es dabei leider nicht. Aber es könnte hilfreich sein, wenn Sie folgende Punkte beachten:
Damit wir Sie optimal beraten können, haben Sie für Rückfragen folgende Optionen: